Der BV INSO steht in engem Kontakt mit engagierten Unternehmern, die über Erfahrungen mit ihren Insolvenzverwaltern berichten.
Es gibt positive Rückmeldungen und Beispiele kooperativer Zusammenarbeit und es gibt Berichte über Missstände in der Arbeit
der Insolvenzverwalter. Ziel des BV INSO ist es, zu helfen, die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Insolvenzverwaltung,
Gerichten und betroffenen Unternehmern zu verbessern. Dies geschieht u.a. dadurch, dass der BV INSO Probleme benennt und
konstruktiv mitwirkt, diese zu beheben. Die Arbeit des BV INSO wird auch durch Insolvenzverwalter unterstützt, die den Dialog
suchen, um für ihre Arbeit zu profitieren. Interessanterweise unterstützen einige Insolvenzverwalter den BV INSO, wollen aber
nicht öffentlich benannt werden.
In den Gesprächskreisen und Arbeitsgruppen des BV INSO werden immer wieder Misstände im Rahmen der Insolvenzverfahren
bekannt. Folgende Erfahrungen werden von Unternehmern berichtet:
- Viele Insolvenzverwalter verwerten betroffene Unternehmen, ohne vorab zu prüfen, ob es Fortführungschancen gibt. Die Unternehmer müssen dann mit ansehen, wie Arbeitsplätze vernichtet werden, obwohl die Auftragslage der insolventen Firma eine Sanierung gerechtfertigt hätte.
- Insolvenzverwalter sind meist branchenfremd und wollen sich oft nicht in die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge einarbeiten - sie wählen den für sie einfachsten und schnellsten Weg, indem sie zerschlagen statt sanieren.
- Die Geschäftsführung wird oft nicht in die Bestandaufnahme eingebunden, wichtiges Firmen-Know-how bleibt ungenutzt. Somit werden bei sanierungsfähigen Unternehmen wichtige Chancen vertan, um die Unternehmen zu retten.
- Insolvenzverwalter arbeiten oft mit Verwertungsfirmen zusammen, welche die Unternehmenswerte weit unter Marktwert verwerten. Teilweise sind sie an diesen Firmen direkt und indirekt beteiligt. Infolgedessen werden noch geringere Beträge anteilig an die Gläubiger ausgeschüttet.
- Die Insolvenzmasse wird darüber hinaus geschmälert, indem Insolvenzverwalter häufig in ihren Abrechnungen ungerechtfertigt „Mehraufwand“ geltend machen oder Kosten durch Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Interimsmanager verursachen, die aus dem eigenen Haus bestellt sind. Dadurch entstehen den Gläubigern und den von der Insolvenz betroffenen Unternehmern erhebliche Vermögensschäden - nicht zuletzt auch den Gläubigern der öffentlichen Hand (z.B. Finanzämter, Sozialversicherungen).
- Die Gerichte sind meist völlig überlastet und kontrollieren Insolvenzverwalter nur bedingt. Richter verweisen bei Beschwerden an die Rechtspfleger, die auch überlastet sind und die Einwände oft weder fachlich noch zeitlich angemessen bearbeiten können.
- In strittigen Fällen besteht häufig keine Kommunikation zwischen Insolvenzverwaltern und betroffenen Unternehmern. Diese werden dann weder gehört noch zugelassen.
- Insolvenzverwalter nutzen ihre Machtposition gegenüber Unternehmern aus, die sich über Missstände beschweren, z.B. über Hausverbot, Postsperre, Androhung von Beugehaft und die Androhung, dass Versagung der Restschuldbefreiung erfolgt. Dies geschieht auch mit dem Ziel, dass die Betroffenen sich nicht an das Gericht wenden. Betroffene fühlen sich ohnmächtig und ausgeliefert.
- I.d.R. können sie sich keine Anwälte leisten, die ihre Interessen vertreten.
In dieser Situation wenden sie sich an den BV INSO und fragen nach Rat.
Der BV INSO schlägt deshalb die Schaffung einer Ombudsstelle vor, damit betroffene Unternehmer die Möglichkeit haben, ihren
Fall vorzutragen und ggf. gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter eine Klärung der Situation zu bewirken. Die Ombudsstelle kann
in Form eines Ombudsrates mit mehreren Personen besetzt sein, um eine schnelle, unbürokratische Klärung zwischen den Parteien
zu erreichen.
Neben der Möglichkeit, Streitfälle ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten, bringt die Institution der
Ombudsstelle weitere Vorteile:
- Sie entlastet Gerichte durch die Mediation zwischen den Parteien (‚Schlichten statt Richten’)
- Sie gibt Betroffenen die Möglichkeit, ohne Kostenaufwand ihre Situation außergerichtlich klären zu können
- Sie beschleunigt die Klärung von strittigen Fragen, was zur Verbesserung des ‚Betriebsklimas’ im Verfahren beiträgt
- Sie schafft mehr Transparenz über die Arbeit der Insolvenzverwalter, möglicher Missbrauch kann eher publik werden,
dadurch wird diesem vorgebeugt
- Durch Auswertung der Schlichtungsfälle können Schwachstellen in der Anwendung des Insolvenzgesetzes erkannt und verbessert werden
Der BV INSO hat eine Projektgruppe zur Entwicklung der Ombudsstelle gestartet. In der Projektgruppe sollen z.B. Fragen der Bindungswirkung des außergerichtlichen Schlichtungsversuchs, die Trägerschaft, der Sitz der Ombudsstelle und die Finanzierung geklärt werden.
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