Der Gesprächskreis Anonyme Insolvenzler wird organisiert vom BV INSO – Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V.

Der Bundesverband organisiert die Gesprächskreise Anonyme Insolvenzler in Deutschland und vertritt die Interessen der Menschen, die von Insolvenz betroffen sind.

Der BV INSO – Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V. bietet regelmäßige Sprechstunden an, in denen geschulte Berater individuelle Hilfestellung bei Fragen zum Thema Krise und Insolvenz geben.
Derzeit bieten wir Sprechstunden in Köln und Berlin an
die Termine für Erstgespräche entnehmen Sie bitte der Homepage www.anonyme-insolvenzler.de - Anmeldungen bitte per Mail über sprechstunde@bv-inso.de.

Die Kosten betragen für das Erstgespräch (45 Min.) 50,00 €. Jede weitere Stunde 80,00 € (je 45 Min.) Abweichende Preisvereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Hinweis: wir machen keine Rechts- oder Steuerberatung.

In 2011 wurden weitere Gesprächskreise gegründet, u.a in Bielefeld. Anfragen aus anderen Regionen liegen vor. Die Zahlen der Anfragen von Betroffenen steigen kontinuierlich. Um diese angemessen bedienen zu können, bedarf es weiterer organisatorischer Maßnahmen und finanzieller Mittel.

Inzwischen haben wir fünf Ausbildungswochenende für Gesprächskreisleiter organisiert. 30 GesprächskreisleiterInnen wurden vom BV INSO ausgebildet. Weitere Seminare sind in Vorbereitung. Gesprächskreisleiter bekommen regelmäßig Supervision und treffen sich zur kollegialen Beratung.

    Auf Wunsch vieler Teilnehmer der Gesprächskreise veranstaltet der BV INSO sog. ‚Projektwerkstätten’, wo sich Teilnehmer mit speziellen Themenschwerpunkten befassen, z.B. ‚RESTART’, ‚Altersvorsorge nach der Insolvenz’, ‚Erfahrungsaustausch und kollegiale Beratung zum
    Thema Insolvenzverwalter’ (siehe Projekt Ombudsstelle), ‚Banken’, ‚Neue Zugänge zu bestehenden Problemen bei Krise und Insolvenz’
    und ‚Gesundheit’.
Der Verband wird als kompetenter Ansprechpartner zum Thema Insolvenz in der Öffentlichkeit wahrgenommen und wird eingeladen zu Fachgremien und Expertenveranstaltungen. Der BV INSO ist vertreten beim BMWi/ BMJ-Kolloquium „Sanierung im Vorfeld von Insolvenzverfahren: Ausgestaltung eines rechtlich strukturierten Sanierungsverfahrens?“ in Berlin und Teilnehmer am "Runden Tisch der Verbände zur Reform des Verbraucherinsolvenzrechts > siehe gemeinsame Presseerklärung:
    Runder Tisch Verbraucherinsolvenz will Stärkung außergerichtlicher Schuldenbereinigungen
    Berlin, 8. April 2011 – Vor dem 8. Deutschen Insolvenzrechtstag trafen sich auf Einladung der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein am 6. April 2011 in Berlin mehrere Verbände zum ersten Runden Tisch Verbraucherinsolvenz. Auch der BV INSO war beteiligt. Außergerichtliche Einigungen sollten seiner Ansicht nach stärker gefördert werden. Eine weitere Belastung der Gerichte sollte dabei vermieden werden.

    Der erste Runde Tisch Verbraucherinsolvenz gibt folgende gemeinsame Presseerklärung ab:

    Das Institut der zum 1. Januar 1999 eingeführten Restschuldebefreiung wird grundsätzlich nicht infrage gestellt und von allen Verbänden anerkannt.

    Betreffend die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre gemäß Koalitionsvertrag vom Herbst 2009 (RZ 841/842) mit dem Ziel, „Gründern nach einem Fehlstart eine zweite Chance zu eröffnen“, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Reformen des Verfahrens der natürlichen Personen andere Fragestellungen im Vordergrund stehen sollten.

    Die Verfahrenskostenstundungen gemäß §§ 4 a ff. InsO soll beibehalten werden, um die Durchführung des Verfahrens für alle Beteiligten zu ermöglichen.

    Die formelle Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auch in der Verbraucherinsolvenz wird als erforderlich angesehen, da eine deutliche Zäsur für notwendig gehalten wird. Dies bedeutet nicht, dass nicht gleichzeitig Vereinfachungen im eröffneten Verfahren möglich sind. Beispielsweise kann daran gedacht werden, Forderungsanmeldungen nur durchzuführen, wenn die Gläubiger auch tatsächlich mit Auszahlungen rechnen können.

    Soziale und anwaltliche Schuldnerberatung ist nach Ansicht der Beteiligten wichtig und unverzichtbar. Eine stärkere finanzielle Förderung der sozialen Schuldnerberatung ist unerlässlich.

    Bei den Gerichten müssen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die den hohen Fallzahlen gerecht werden.

    Wir sprechen uns für eine Stärkung von (außer-)gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren aus, die nach ihrer Ausgestaltung nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen dürfen. Die beteiligten Verbände sind bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren zu verhandeln.

    Folgende Verbände gehören zum Runden Tisch Verbraucherinsolvenz:
       *   Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins
       *   Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Wohlfahrtsverbände AG SBV
       *   Bundsarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
       *   Bundesverband Menschen in Insolvenz und neue Chancen e.V.
       *   Der Zentrale Kreditausschuss
       *   Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
       *   Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.
       *   Deutscher Richterbund
       *   BAKinso Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte e.V. Zusammenschluss von Insolvenzrichtern/innen und Insolvenzrechtspflegern/innen
       *   Bund Deutscher Rechtspfleger e.V.


Referenten des Verbandes treten regelmäßig bei Veranstaltungen der Schuldnerberaterverbände auf und stehen für Podiumsdiskussionen und Workshops zur Verfügung.

Wie finanziert sich der BV INSO?

Der BV INSO befindet sich im Aufbau. Alle Mitarbeiter sind ehrenamtlich engagiert. Laufende Kosten für Büro, Telekommunikation, Reisekosten und Auslagen wurden bis jetzt von den Mitgliedern gemeinsam getragen. Dies zeigt ein hohes Maß an Idealismus und Engagement, ist aber aufgrund der finanziellen Lage der meisten Beteiligten trotz der starken Nachfrage nach Unterstützung begrenzt.

Der Mitgliedsbeitrag im Verein ist bewusst niedrig angesetzt und beträgt 24,00 € / Jahr für ordentliche Mitglieder, ab Januar 2010 werden nicht stimmberechtigte Fördermitglieder im Verein aufgenommen, die zusätzlich eine Spende leisten können.

Hauptsächlich finanziert sich der Verein über Spenden. Inzwischen konnten einige Unternehmer und Selbstständige die drohende Insolvenz durch die Unterstützung des Verbandes vermeiden, indem sie neben der emotionalen Unterstützung auch passende Empfehlungen durch den Verband für weiterführende externe Rechts- und Sanierungsberatung bekamen. Sie bleiben dem Verband verbunden und unterstützen ihn durch Sach- und Geldspenden.

Die organisatorische Arbeit im Verein ist in den letzten Monaten stark gestiegen. Die Geschäftsstelle in Köln kümmert sich um die Mitglieder-verwaltung sowie die interne Kommunikation, Schulung und Supervision der Gesprächskreisleiter in Deutschland und Österreich und um die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit. Um die Geschäftsstelle zu besetzen, wurde zum 01. April 2010 der erste Mitarbeiter angestellt. Aufgrund seiner 100%igen Schwerbehinderung wird der Arbeitsplatz über das Integrationsamt bezuschusst. Der Verein wird weitere Arbeitsplätze schaffen und benötigt dafür weitere Mittel.

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